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Die Abfertigungs- Rückdeckungsversicherung

Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist das Unternehmen:
  • die Prämie ist Betriebsausgabe
  • Rückstellungsbildung nach § 14 ESTG
  • die Erträge sind aktivierungspflichtig
     

Versichert ist:

  • Abfertigungszahlung zum Pensionszeitpunkt
  • Todesfall des Mitarbeiters
     

Die Vorteile:

  • Betriebswirtschaftlich sinnvolle Aufteilung des Aufwandes
  • Die Ansprüche der Arbeitnehmer bleiben im alten Recht. Bei Selbstkündigung verliert der Arbeitnehmer seine Ansprüche. Die Mitarbeiterbindung bleibt erhalten.

Dieses Modell ist flexibel und kann bei einem ausscheiden eines Mitarbeiters ohne Anspruch auf einen anderen Mitarbeiter übertragen werden.