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Die Abfertigungs- Rückdeckungsversicherung
Versicherungsnehmer,
Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist das Unternehmen:
- die Prämie ist Betriebsausgabe
- Rückstellungsbildung nach § 14 ESTG
- die Erträge sind aktivierungspflichtig
Versichert ist:
- Abfertigungszahlung zum Pensionszeitpunkt
- Todesfall des Mitarbeiters
Die Vorteile:
- Betriebswirtschaftlich sinnvolle Aufteilung
des Aufwandes
- Die Ansprüche der Arbeitnehmer bleiben im alten
Recht. Bei Selbstkündigung verliert der Arbeitnehmer seine
Ansprüche. Die Mitarbeiterbindung bleibt erhalten.
Dieses Modell ist flexibel und kann bei einem
ausscheiden eines Mitarbeiters ohne Anspruch auf einen anderen
Mitarbeiter übertragen werden.
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